Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.08.2020 - 13 MN 297/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23949
OVG Niedersachsen, 24.08.2020 - 13 MN 297/20 (https://dejure.org/2020,23949)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.08.2020 - 13 MN 297/20 (https://dejure.org/2020,23949)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. August 2020 - 13 MN 297/20 (https://dejure.org/2020,23949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,23949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 12 Abs 1 GG; Art 19 Abs 3 GG; Art 2 Abs 1 GG; Art 3 Abs 1 GG; § 28 Abs 1 IfSG; § 32 S 1 IfSG; § 6 Abs 1 SOG ND; § 8 Abs 1 SOG ND; § 47 Abs 1 Nr 2 VwGO; § 47 Abs 6 VwGO
    Abstandsgebot; Abstandsregelung; Besucherpflicht; Corona-Virus; Dimension; Doppelhypothese; eigener Hausstand; Gastronomie; Gruppe; Kino; Kinobesucher; Kinobetreiber; Kinosaal; Kinovorführung; Maskenpflicht; Mund-Nasen-Bedeckung; Nichtstörer; Normenkontrolleilantrag; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge und Pressemitteilung)

    Corona & Prostitution: Schließung von Prostitutionsstätten vorläufig außer Vollzug gesetzt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abstandsgebot im Kino - Corona-Virus

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (41)

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2020 - 13 MN 218/20

    Zur Schließung eines Kinos wegen Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2020 - 13 MN 297/20
    Dass der Verordnungsgeber sich im Vergleich zu den Rechtsverhältnissen, die dem Senatsbeschluss vom 16. Juni 2020 - 13 MN 218/20 - (juris Rn. 18 ff., 39) zur Schließungsanordnung für Kinos in § 1 Abs. 3 Nr. 3 der (5.) Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020 (Nds. GVBl. S. 97) der damals geltenden Fassung zugrunde lagen, nunmehr (seit dem 22.6.2020, vgl. Art. 1 Nr. 1 litt. b) und e) aa) der Änderungsverordnung zur (5).

    Abgesehen davon, dass die Pflicht zum dauerhaften Tragen einer (zumal medizinischen, das heißt über den Standard der nach § 2 Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vorgesehenen "Alltagsmasken" hinausgehenden) Mund-Nasen-Bedeckung auch während der Vorführung eine stärkere Belastung der Besucher als die Einhaltung des Abstandsgebots darstellte und damit als milderes Mittel nicht in Betracht kommt, hat der Senat auch die vergleichbare Wirksamkeit einer derartigen Pflicht in seinem Beschluss vom 16. Juni 2020 - 13 MN 218/20 -, juris Rn. 40, bereits bezweifelt.

    Zu Recht hat der Antragsgegner darauf verwiesen, dass §§ 32 Satz 1, 28 Abs. 1 IfSG es ermöglichen, nicht nur gegen potentiell oder tatsächlich mit dem Corona-Virus Infizierte vorzugehen, sondern auch Unbeteiligten ("Nichtstörern") im Interesse einer Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus Pflichten aufzuerlegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.5.2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 9; Senatsbeschl. v. 16.6.2020 - 13 MN 218/20 -, juris Rn. 26).

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2020 - 13 MN 244/20

    Corona; Diskothek; Normenkontrolleilantrag; notwendige Schutzmaßnahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2020 - 13 MN 297/20
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Rechtsgrundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG sind angesichts der herrschenden Corona-Pandemie erfüllt, wie der Senat zuletzt im Beschluss vom 29. Juni 2020 - 13 MN 244/20 -, juris Rn. 15 bis 21, eingehend festgestellt hat.

    Abstandsgebote im Interesse der Schaffung und Erhaltung physisch-sozialer Distanz zwischen potentiell infektiösen Personen, zumal in derartigen raumzeitlich-situativen Kontexten, auch wenn wie hier keine gesangliche, sportliche oder sonst wie körperliche Aktivität hinzutritt, bilden einen wichtigen Grundbaustein bevölkerungsbezogener Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie (vgl. Senatsbeschl. v. 29.6.2020 - 13 MN 244/20 -, juris Rn. 28).

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2020 - 13 MN 297/20
    Die Vorschriften, deren vorläufige Außervollzugsetzung begehrt wird - §§ 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2, 24 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung, soweit Kinovorführungen betroffen sind - entstammen einer im Range unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO in Verbindung mit § 75 NJG (vgl. zu den insoweit bestehenden Anforderungen: Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, NdsRpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 16 ff.).

    Es entspricht der Praxis des Senats, in Normenkontrollverfahren in der Hauptsache nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO grundsätzlich den doppelten Auffangwert im Sinne des § 52 Abs. 2 GKG, mithin 10.000 EUR, als Streitwert anzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, Nds. Rpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2020 - 13 MN 506/20

    Auslegung, verfassungskonforme; Beschränkung; Corona-Virus; Feiern; Hausstand;

    Danach umfasst er auch Kontaktbeschränkungen für Treffen von Personen in der Öffentlichkeit (Senatsbeschl. v. 11.6.2020 - 13 MN 192/20 -, juris) oder bei privaten Anlässen, namentlich Feiern (Senatsbeschl. v. 14.8.2020 - 13 MN 283/20 -, juris Rn. 49 ff.), eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Situationen (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 6.7.2020 - 13 MN 238/20 -, juris) sowie die Erhebung, Dokumentation (Speicherung) sowie Verarbeitung von Kontaktdaten im Interesse der Kontaktnachverfolgung möglicher mit dem Corona-Virus Infizierter (vgl. Senatsbeschl. v. 28.8.2020 - 13 MN 307/20 -, juris Rn. 29; v. 14.10.2020 - 13 MN 358/20 -, juris Rn. 28 ff.; v. 24.8.2020 - 13 MN 297/20 -, juris Rn. 36).

    Auch Betreiberpflichten des Inhalts, darauf hinzuwirken, dass Besucher oder Kunden einer vom Betreiber vorgehaltenen Einrichtung dort bestimmte ihnen obliegende infektionsschutzrechtliche Pflichten einhalten, können selbst Schutzmaßnahmen sein (vgl. Senatsbeschl. v. 24.8.2020, a.a.O., Rn. 53 ff.).

    Der Senat hat bereits in zahlreichen Verfahren grundsätzlich entschieden, dass zahlen- und provenienzbasierte Kontaktbeschränkungen für Treffen von Personen in der Öffentlichkeit (Senatsbeschl. v. 11.6.2020 - 13 MN 192/20 -, juris) oder bei privaten Anlässen, namentlich Feiern (Senatsbeschl. v. 23.12.2020 - 13 MN 569/20 -, zur Veröff. bei juris vorgesehen, und v. 14.8.2020 - 13 MN 283/20 -, juris Rn. 49 ff.), eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Situationen (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 6.7.2020 - 13 MN 238/20 -, juris) sowie die Erhebung, Dokumentation (Speicherung) sowie Verarbeitung von Kontaktdaten im Interesse der Kontaktnachverfolgung möglicher mit dem Corona-Virus Infizierter (vgl. Senatsbeschl. v. 28.8.2020 - 13 MN 307/20 -, juris Rn. 29; v. 14.10.2020 - 13 MN 358/20 -, juris Rn. 28 ff.; v. 24.8.2020 - 13 MN 297/20 -, juris Rn. 36) wichtige Bausteine einer rechtmäßigen Pandemiebekämpfung darstellen und dass in diesem Zusammenhang (vgl. Senatsbeschl. v. 24.8.2020, a.a.O., Rn. 53 ff.) auch Sicherstellungspflichten des Betreibers statuiert werden können.

    Das gilt für Situationen in geschlossenen Räumen in stärkerem Maße, weil diese ein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringen (vgl. nur Senatsbeschl. v. 24.8.2020 - 13 MN 297/20 -, juris Rn. 30 ff. (Kinos); v. 14.8.2020 - 13 MN 283/20 -, juris Rn. 52 ff. (Feiern mit mehr als 50 Personen); v. 29.6.2020 - 13 MN 244/20 -, juris Rn. 35 (Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen) und v. 14.5.2020 - 13 MN 156/20 -, juris Rn. 31 (Fitnessstudios), aber - wegen einer zu erwartenden längeren Verweildauer und einer wiederholt drohenden Unterschreitung eines Mindestabstandes von 1, 5 Metern - auch für einen Aufenthalt in der Öffentlichkeit.

    Auch die Festsetzung der Höchstzahl auf nunmehr fünf Personen (zzgl. Kinder bis einschließlich 14 Jahre) aus grundsätzlich (außer bei Angehörigen) maximal zwei verschiedenen Hausständen, zu der die pflichtige Person selbst gerechnet werden muss, ist vom Einschätzungsspielraum des Verordnungsgebers umfasst (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 24.8.2020 - 13 MN 297/20 -, juris Rn. 38).

    (β) Auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ( Maskenpflicht) aus § 1 Satz 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 2, 3 Abs. 1 und Abs. 2 nebst Betreiberpflicht aus § 3 Abs. 7 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (siehe zur Statuierung derartiger korrespondierender mittelbarer Pflichten Senatsbeschl. v. 24.8.2020 - 13 MN 297/20 -, juris Rn. 53 ff.) ist materiell rechtmäßig.

  • LG Hannover, 11.12.2020 - 8 O 4/20

    Coronapandemie: Keine Ansprüche auf staatliche Ersatzleistungen wegen des

    Der Tatbestand des § 80 Abs. 1 NPOG könnte nach seinem Wortlaut einschlägig sein, da die den Klägern auferlegte Betriebsschließung eine Inanspruchnahme darstellt, die sich unstreitig weder auf einen von ihnen selbst noch von ihren Betrieben ausgehenden Corona-Verdachtsfall bezieht und sie daher als Nichtstörer im Sinne von § 8 Abs. 1 NPOG angesehen werden können (dagegen auf die gefahrenabwehrrechtliche Figur des subjektiven Zweckveranlassers abstellend OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2020 - 13 MN 297/20 -, Rn. 62, juris; die Eigenschaft als Nichtstörer mit anderer Begründung ebenfalls verneinend auch Kümper in Kießling, Infektionsschutzgesetz, § 65 Rn. 12, beck-online).
  • VG Hannover, 01.02.2021 - 15 B 343/21

    Corona; Fitnessstudio; Willkürverbot

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in einem Beschluss vom 24.08.2020 (13 MN 297/20 - juris) ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 411/20

    Corona; Gastronomie; Normenkontrolleilantrag; Schließung

    Für den Senat steht nach seiner bisherigen Rechtsprechung außer Zweifel, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen, mit einer Vielzahl regelmäßig einander unbekannter Personen und längerer Verweildauer ein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringen (vgl. nur Senatsbeschl. v. 24.8.2020 - 13 MN 297/20 -, juris Rn. 30 ff. (Kinos); v. 14.8.2020 - 13 MN 283/20 -, juris Rn. 52 ff. (Feiern mit mehr als 50 Personen); v. 29.6.2020 - 13 MN 244/20 -, juris Rn. 35 (Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen) und v. 14.5.2020 - 13 MN 156/20 -, juris Rn. 31 (Fitnessstudios)).
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20

    Abstand; Auflagen; außer Vollzug setzen; Berufsfreiheit; Bordell; Corona-Virus;

    Zu beachten ist auf der anderen Seite allerdings, dass der dabei typischerweise vorkommende Kontakt zwischen einer Dienstleisterin und einem Kunden der in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der (6.) Verordnung genannten Einrichtungen sich auf die Anwesenheit zweier Personen im Zimmer beschränkt, so dass die Gefahr der Bildung zahlloser Infektionsketten bereits in diesem Raum (wie etwa bei sonstigen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen einschließlich Kinovorführungen, an denen nach § 24 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung unter Beachtung verschiedener Hygiene- und Schutzauflagen bis zu 500 Personen gleichzeitig teilnehmen dürfen, vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 24.8.2020 - 13 MN 297/20 -, juris Rn. 36) nicht gegeben ist.

    (cc) Gerade wegen der bei körpernahen Dienstleistungen - wie den sexuellen - unvermeidbaren Unterschreitung eines Mindestabstandes von 1, 5 oder gar 2 Metern kommt im Interesse der Nachverfolgung von Kontakten mit (bestätigt oder vermutet) Infizierten ferner einer flankierenden Kontaktdatenerhebungs- und -dokumentationspflicht nach § 4 der Verordnung eine erhebliche Bedeutung zu, um zumindest außerhalb der in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung genannten Einrichtungen beginnende Infektionsketten identifizieren und schnellstmöglich unterbrechen zu können (vgl. Senatsbeschl. v. 24.8.2020 - 13 MN 297/20 -, juris Rn. 36).

    Nach § 8 Abs. 1 der Verordnung müssen die Betreiber demnach ein Hygienekonzept im Sinne des § 3 der Verordnung haben und befolgen (Satz 1); zwischen mehreren Kunden ist das allgemeine Abstandsgebot nach § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 der Verordnung (vgl. zum Gehalt Senatsbeschl. v. 24.8.2020 - 13 MN 297/20 -, juris Rn. 10) zu gewährleisten (Satz 2, 1. HS.); die dienstleistende Person hat nach Satz 2, 2. HS.

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 433/20

    Corona; Fitnessstudio; Normenkontrolleilantrag

    Für den Senat steht nach seiner bisherigen Rechtsprechung außer Zweifel, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen, mit einer Vielzahl regelmäßig einander unbekannter Personen und längerer Verweildauer ein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringen (vgl. nur Senatsbeschl. v. 24.8.2020 - 13 MN 297/20 -, juris Rn. 30 ff. (Kinos); v. 14.8.2020 - 13 MN 283/20 -, juris Rn. 52 ff. (Feiern mit mehr als 50 Personen); v. 29.6.2020 - 13 MN 244/20 -, juris Rn. 35 (Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen) und v. 29.10.2020 - 13 MN 393/20 -, juris Rn. 61 (Gastronomie)).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 13 MN 393/20

    Außer-Haus-Verkauf; Corona; Erforderlichkeit; Gastronomie;

    Für den Senat steht nach seiner bisherigen Rechtsprechung außer Zweifel, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen, mit einer Vielzahl regelmäßig einander unbekannter Personen und längerer Verweildauer ein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringen (vgl. nur Senatsbeschl. v. 24.8.2020 - 13 MN 297/20 -, juris Rn. 30 ff. (Kinos); v. 14.8.2020 - 13 MN 283/20 -, juris Rn. 52 ff. (Feiern mit mehr als 50 Personen); v. 29.6.2020 - 13 MN 244/20 -, juris Rn. 35 (Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen) und v. 14.5.2020 - 13 MN 156/20 -, juris Rn. 31 (Fitnessstudios)).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2020 - 13 MN 568/20

    Corona; Corona-Pandemie; Feuerwerk; Verkaufsverbot

    Das in § 10a Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung bestimmte Verbot des Verkaufs und der Abgabe von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen macht es dem Antragsteller tatsächlich unmöglich, diese Produkte in Niedersachsen zu erwerben (vgl. zu den Auswirkungen der Betriebsverbote und -beschränkungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite mit Blick auf die prozessrechtliche Antragsbefugnis: Senatsbeschl. v. 24.8.2020 - 13 MN 297/20 -, juris Rn. 11 ff.).
  • VG Hamburg, 29.04.2021 - 2 E 1710/21

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag eines Grundschülers gegen die Pflicht, vor

    Zugleich ist der Begriff der "Schutzmaßnahmen" nach Inhalt und Zweck der Rechtsgrundlage mit Hilfe allgemeiner Auslegungsregeln hinreichend zu begrenzen (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 11.6.2020 - 13 MN 192/20 - v. 14.8.2020 - 13 MN 283/20 -, juris Rn. 49 ff.; v. 6.7.2020 - 13 MN 238/20 -, juris; v. 28.8.2020 - 13 MN 307/20 -, juris Rn. 29; v. 14.10.2020 - 13 MN 358/20 -, juris Rn. 28 ff.; v. 24.8.2020 - 13 MN 297/20 -, juris Rn. 36).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2020 - 13 MN 448/20

    Corona; Kontaktbeschränkung; Kontaktnachverfolgung; Mund-Nasen-Bedeckung;

    Für den Senat steht nach seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen, mit einer Vielzahl regelmäßig einander unbekannter Personen und längerer Verweildauer ein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringen (vgl. nur Senatsbeschl. v. 24.8.2020 - 13 MN 297/20 -, juris Rn. 30 ff. (Kinos); v. 14.8.2020 - 13 MN 283/20 -, juris Rn. 52 ff. (Feiern mit mehr als 50 Personen); v. 29.6.2020 - 13 MN 244/20 -, juris Rn. 35 (Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen), v. 14.5.2020 - 13 MN 156/20 -, juris Rn. 31 (Fitnessstudios) und v. 29.10.2020 - 13 MN 393/20 -, juris Rn. 61 (Gastronomie)).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 389/20

    Corona; Fitnessstudio; Maskenpflicht; Normenkontrolle

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 13 MN 145/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung (MS, VO

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2020 - 13 MN 569/20

    Corona-Pandemie; Familiäre Gemeinschaft; Kontaktbeschränkung

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 13 MN 487/20

    Folgenabwägung; gebietsbezogen; Infektionsgeschehen; Mund-Nasen-Bedeckung;

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2020 - 13 MN 485/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Prostitutionsstätten

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2021 - 13 MN 11/21

    Corona; Folgenabwägung; Kontaktbeschränkung; Normenkontrolleilantrag; Schutz der

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 13 MN 472/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schließung; Spielbanken; Spielhallen;

  • OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 126/21

    Normenkontrolle - Beschränkungen von Beherbergungsbetrieben und

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 132/20

    Corona; Mund-Nasen-Bedeckung; Normenkontrolle

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 13 MN 552/20

    800 Quadratmeter; Bestimmtheitsgrundsatz; Corona; Einkaufszentrum; Einzelhandel;

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2021 - 13 MN 378/21

    7-Tage-Inzidenz; Betriebsbeschränkung; Club; Corona; Disko; Hospitalisierung;

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2020 - 13 MN 479/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Tattoo-Studio

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 62/20

    Autowaschanlage; Corona; Normenkontrolle

  • VG Neustadt, 07.10.2020 - 5 L 783/20

    Kinosäle im Sexkino dürfen derzeit ohne Einhaltung des Mindestabstands auch von

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2020 - 13 MN 412/20

    Corona-Pandemie; Kosmetikstudio; Normenkontrolleilantrag

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2023 - 14 KN 41/22

    Corona; Feststellungsinteresse; Laienselbsttest; Schule; Schüler; Selbsttest;

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2021 - 13 MN 342/21

    Corona; Maskenpflicht; Normenkontrolleilantrag; private Veranstaltung;

  • VG Hannover, 10.09.2020 - 10 B 4681/20

    Corona-Virus; COVID-19; Mindestabstand; Mund-Nasen-Bedeckung; Ordner; SARS-CoV-2;

  • OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 78/21

    Außervollzugsetzung, vorläufige; Corona; Erste-Hilfe-Kurse;

  • OVG Bremen, 22.10.2020 - 1 B 325/20

    Widerruf der Erlaubnis zur Durchführung eines temporären Freizeitparks -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht